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Informationen zum Aktiengesetz auf Basis der zweiten Aktionärsrichtlinie der Europäischen Union (ARUG II)

Bei der Barmenia Lebensversicherung a. G. erfolgen Investitionen in Aktien direkt und indirekt. Direkt werden nur Anteile der Protektor AG gehalten, die nicht unter die Berichtspflichten des ARUG II fallen. Indirekt erfolgen weitere Investitionen über das Spezialfondsvehikel BLM in europäische Aktien. Das Anlageuniversum ist der MSCI Europe. Das Portfolio wird von BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT France S.A.S. verwaltet.

Die Kapitalanlage über die Spezialfondsvehikel übernimmt die HSBC INKA als Kapitalverwaltungs­gesellschaft (KVG) für uns. Die KVG bedient sich zur Erfüllung der Managementleistung externen Asset Managern, die die finalen Anlageentscheidungen im Rahmen unserer Vorgaben treffen. Da die HSBC INKA für die Kapitalanlage zuständig ist, obliegt der KVG als Investor auch die Ausübung der Stimmrechte. Die HSBC als Verwahrstelle fungiert hier als Erfüllungsgehilfe, die tatsächliche Ausübung der Stimmrechte wird nach den Guidelines der HSBC durchgeführt.

Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben eine Politik, in der sie ihre Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften beschreiben (Mitwirkungspolitik), und in der insbesondere folgende Punkte behandelt werden, zu veröffentlichen:

  1. die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen ihrer Anlagestrategie,

    Für die Investmentvermögen erfolgt die Stimmrechtsausübung durch die HSBC INKA. Daher erfolgt ein Verweis auf die Homepage der HSBC INKA zu den Hinweisen zur Ausübung von Stimmrechten. Die besonderen Prozesse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen sind unter Punkt 1 zu finden: https://www.inka-kag.de/inka/rechtlichehinweise
     
  2. die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften,

    Die Überwachung erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und der einschlägigen europäischen Fondsregulierung.

    Die Investment- und Monitoringprozesse des Managers BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT France S.A.S. sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bnpparibas-am.com/en/footer/shareholder-rights-directive-ii/
     
  3. der Meinungsaustauch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft,

    Die Investmentprozesse des Managers BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT France S.A.S. sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bnpparibas-am.com/en/footer/shareholder-rights-directive-ii/
     
  4. die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären sowie

    Die Investmentprozesse des Managers BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT France S.A.S. sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bnpparibas-am.com/en/footer/shareholder-rights-directive-ii/
     
  5. der Umgang mit Interessenkonflikten.

    Bezüglich des Umgangs mit Interessenskonflikten seitens der HSBC INKA wird auf Punkt 5 der Mitwirkungspflichten der KVG verwiesen: https://www.inka-kag.de/rechtlichehinweise

    Die Prozesse zum Umgang mit Interessenkonflikten des Managers BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT France S.A.S. sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bnpparibas-am.com/en/footer/shareholder-rights-directive-ii/
     

Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben jährlich über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik zu berichten. Der Bericht enthält Erläuterungen allgemeiner Art zum Abstimmungsverhalten, zu den wichtigsten Abstimmungen und zum Einsatz von Stimmrechtsberatern.

Für die Investmentvermögen erfolgt die Stimmrechtsausübung durch die HSBC INKA. Ein Bericht über die Mitwirkungspolitik erfolgt erstmalig zum 31.12.2020. Da die Anlage in berichtspflichtige Aktien ausschließlich über Spezialfondsvehikel erfolgt, wird hier auf die Berichtspflicht über die Mitwirkungspolitik der HSBC INKA verwiesen: https://www.inka-kag.de/inka/rechtlichehinweise

Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben ihr Abstimmungsverhalten zu veröffentlichen, es sei denn, die Stimmabgabe war wegen des Gegenstands der Abstimmung oder des Umfangs der Beteiligung unbedeutend.

Für die Investmentvermögen erfolgt die Stimmrechtsausübung durch die HSBC INKA. Da die Anlage in berichtspflichtige Aktien ausschließlich über Spezialfondsvehikel erfolgt, wird hier auf die Berichtspflicht über die Mitwirkungspolitik der HSBC INKA verwiesen.

Abstimmungen zu den wesentlichen Hauptversammlungen können auf der Homepage der HSBC INKA ab dem 03.09.2020 eingesehen werden: https://www.inka-kag.de/inka/rechtlichehinweise

Institutionelle Anleger haben offenzulegen, inwieweit die Hauptelemente ihrer Anlagestrategie dem Profil und der Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten entsprechen und wie sie zur mittel- bis langfristigen Wertentwicklung ihrer Vermögenswerte beitragen.

Im Rahmen der Anlagepolitik der Barmenia Lebensversicherung a. G. werden ausgehend von ALM-Analysen die langfristigen Garantien und Verbindlichkeiten und deren Bedeckung durch die Kapitalanlage analysiert. In der Asset Allokation wird den Erkenntnissen aus diesen Analysen Rechnung getragen.

Durch den Portfoliobestandteil Aktien werden mittel- bis langfristig Erträge deutlich über den Garantieverpflichtungen verdient. Der Fokus auf Dividendenerträge gewährleistet dabei eine Generierung regelmäßiger Erträge. Systematische Absicherungsstrategien sorgen für definierte maximale Kursverlustbegrenzungen und sichern so den Substanzerhalt des Portfoliobestandteils Aktien.

Handelt ein Vermögensverwalter für einen institutionellen Anleger, hat der institutionelle Anleger solche Angaben über die Vereinbarungen mit dem Vermögensverwalter offenzulegen, die erläutern, wie der Vermögensverwalter seine Anlagestrategie und Anlageentscheidungen auf das Profil und die Laufzeit der Verbindlichkeiten des institutionellen Anlegers abstimmt. Die Offenlegung umfasst insbesondere Angaben

Die Aktienanlage erfolgt über die KVG HSBC INKA. Hierbei setzt die KVG die Aktienstrategie der Barmenia Lebensversicherung a. G. entsprechend um. Sie bedient sich dabei externen Portfoliomanagern, für die entsprechend abgestimmte Anlagerichtlinien formuliert werden. Diese enthalten das Anlageuniversum, eine entsprechende Anlagestrategie und eine definierte Absicherungsstrategie.

  1. zur Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung,

    Die Investmentprozesse des Managers BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT France S.A.S. sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bnpparibas-am.com/en/footer/shareholder-rights-directive-ii/
     
  2. zur Mitwirkung in der Gesellschaft, insbesondere durch Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich der Wertpapierleihe,

    Engagement:
    Die Engagementprozesse des Managers BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT France S.A.S. sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bnpparibas-am.com/en/footer/shareholder-rights-directive-ii/

    Stimmrechtsausübung:
    Für die Investmentvermögen erfolgt die Stimmrechtsausübung durch die HSBC INKA. Daher erfolgt ein Verweis auf die Homepage der HSBC INKA zu den Hinweisen zur Ausübung von Stimmrechten (insbesondere Punkt 1): https://www.inka-kag.de/inka/rechtlichehinweise

    Wertpapierleihe:
    Wertpapierleihe wird nicht durchgeführt.
     
  3. zu Methode, Leistungsbewertung und Vergütung des Vermögensverwalters,

    Der Portfoliomanager agiert innerhalb des mit der Barmenia Lebensversicherung a. G. abgestimmten und des mit der KVG vereinbarten Rahmens. Zur Leistungsbewertung erfolgt eine getrennte Erfolgsmessung des reinen Aktienportfolios anhand einer definierten Benchmark und der Absicherungsstrategie. Der Portfolioverwalter erhält hierfür eine fixe sowie variable, erfolgsabhängige Vergütung.
     
  4. zur Überwachung des vereinbarten Portfolioumsatzes und der angestrebten Portfolioumsatzkosten durch den institutionellen Anleger,

    Der Portfolioumsatz, die Einhaltung der Anlagerichtlinien und sämtliche Portfoliokosten unterliegt einer regelmäßigen und dokumentierten Kontrolle durch die KVG HSBC INKA. Die Barmenia Lebensversicherung a. G. kontrolliert separat sämtliche Daten über das Aktienportfolio und überprüft regelmäßig die Erreichung der definierten Anlageziele. Zudem wird ein entsprechendes Kostencontrolling von der Barmenia Lebensversicherung a. G. vorgenommen.

    Informationen zum Portfolioumsatz sind auch unter folgendem Link zu finden: https://www.bnpparibas-am.com/en/footer/shareholder-rights-directive-ii/
     
  5. zur Laufzeit der Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter.

    Anteile an dem Sondervermögen, in dem sich die Aktienstrategie befindet, können jederzeit an die KVG zurückgegeben werden. Die Verträge mit dem Portfoliomanager sind für die KVG kurzfristig kündbar.

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