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Kfz-Versicherung

Die meisten Fragen in der Kfz-Versicherung stehen ohne Zweifel immer in Zusammenhang mit einem Autounfall. Muss eigentlich immer die Polizei gerufen werden, wenn ein Unfall passiert ist? Oder geht das bei Bagatellschäden auch ohne? Wer kann mir helfen, wenn ich den Unfallverursacher nicht kenne? Wie kann ich eine gegnerische Versicherung herausfinden?

Fragen, auf die es ganz einfache Antworten gibt.

Autounfall - Was ist zu tun?

Folgende Maßnahmen müssen – je nach Lage des Falles – im Interesse der Verkehrssicherheit am Unfallort getroffen werden:

  • Unfallstelle absichern:
    Sichern Sie immer zuerst die Unfallstelle ab: Schalten Sie das Warnblinklicht ein und – falls die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann – stellen Sie das Warndreieck in sicherer Entfernung auf (vor einer Kurve oder auf gerade verlaufenden Fahrbahnen mindestens 50 m). Danach rufen Sie Hilfe. Auf Autobahnen und vielen Bundes- und Landesstraßen stehen Notrufsäulen. Wenn eine Säule in der Nähe ist, benutzen Sie sie! Nur so ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet.
  • 112 oder Notruf der Autoversicherer:
    Braucht eine Person ärztliche Hilfe oder kann sie sich nicht selbst aus dem Auto befreien, rufen Sie die 112 an. Bei allen anderen Unfällen hilft Ihnen der Notruf der Autoversicherer weiter.
  • 0800 NOTFON D (0800 6683663):
    Falls Sie das Handy benutzen müssen, gehen Sie folgendermaßen vor: Unter 0800 NOTFON D melden sich die Mitarbeiter der Notrufzentrale, die auch die von den Notrufsäulen eingehenden Rufe betreuen. Falls technische Hilfe – beispielsweise ein Abschleppwagen – benötigt wird, wird das sofort veranlasst. In jedem Fall wird der Unfall aufgenommen und damit eine schnelle Bearbeitung sichergestellt. Im Notfall rufen Sie bitte immer die 112.
  • Nicht den Verkehrsfluss behindern:
    Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also wegen einer kleinen Beule oder eines zerbrochenen Scheinwerferglases nicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Es reicht aus, die Stellung der Fahrzeuge zu markieren und – falls ein Apparat zur Hand ist – zu fotografieren. Tipp: In jedem Verbandkasten befindet sich Kreide und fast jedes Handy verfügt über eine Kamera!
  • Europäischer Unfallbericht:
    Fertigen Sie in jedem Fall ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Verwenden Sie dazu am besten den so genannten Europäischen Unfallbericht, damit Sie in der Hektik nichts vergessen. Sie erhalten den Europäischen Unfallbericht bei Ihrem Versicherer. Auch im Ausland wird Ihnen der Europäische Unfallbericht wertvolle Dienste leisten. Vielfach wird der Unfallgegner über einen in seiner Landessprache abgefassten und identisch aufgebauten Unfallbericht verfügen. Fragen mit demselben Inhalt sind dann auch identisch nummeriert. So wissen letztendlich alle Unfallbeteiligten, was sie unterschreiben. Die Unterschrift im Unfallbericht stellt kein Schuldanerkenntnis dar! Schildern Sie den Unfallhergang; überlassen Sie aber die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.

Um die Aufnahme eines Unfallschadens im Ausland zu erleichtern, hat der Europäische Versicherungsverband einen einheitlichen Unfallbericht gestaltet, der inhaltlich und grafisch europaweit völlig identisch ist. Zusammen mit einer kleinen Broschüre kann der Europäische Unfallbericht beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin, Fax: 030 20206604, oder beim eigenen Versicherer bestellt werden. Er ist natürlich auch bei Unfällen im Inland eine wertvolle Hilfe.

Europäischer Unfallbericht

Falls kein Unfallbericht zur Hand ist, notieren Sie unbedingt:

  • Amtliches Kennzeichen. Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen.
  • Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins; verlangen Sie Unterlagen. Sind die Daten einmal nicht zu ermitteln, hilft der Zentralruf der Autoversicherer für Schäden im In- und Ausland weiter. Unter der Rufnummer 0800 2502600 (kostenfreie Servicerufnummer) können Sie rund um die Uhr die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegners erfragen.
  • Ort und Zeit des Unfalls.
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen.
  • Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
  • Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der Grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus EU- und einigen anderen Ländern muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden. Der Versicherungsnachweis ist häufig an der Frontscheibe aufgeklebt.

Die Polizei kommt in den meisten Bundesländern auch zu einem so genannten Bagatellunfall, wenn sie gerufen wird. Sie müssen sich daher auf ggf. lange Wartezeiten einstellen.

Sie sollten deshalb wissen: Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme! Auch die Polizei führt bei Bagatellschäden nur eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung ohne Beweisaufnahme durch.

Autounfall - Zentrale Anlaufstellen

Nach einem Unfall kann der Autofahrer den Schadenersatz direkt bei der Autohaftpflichtversicherung des Unfallschuldigen geltend machen.Setzen Sie sich sofort mit der örtlichen Niederlassung der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Am schnellsten und bequemsten ist es, noch am Unfallort den Zentralruf der Autoversicherer zu kontaktieren.

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt kostenfrei die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Dort werden Ihre Daten aufgenommen und an den zuständigen Versicherer weitergeleitet. Sie können sich häufig auch direkt in den Schadenbereich der Versicherungsgesellschaft weiterverbinden lassen, so dass Sie unmittelbar mit der Versicherung den Sachverhalt abklären können.

Telefon: 0800 2502600
Telefon: +49 40 300330300 aus dem Ausland

Antragsformular

Damit Sie die Reparaturkosten nicht bei Abholung des Fahrzeuges aus eigener Tasche vorschießen müssen, können Sie in der Werkstatt eine Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung unterschreiben. Die Werkstatt nimmt dann mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen Kontakt auf und lässt sich die Erklärung vom Versicherer gegenzeichnen. Ist die Gegenzeichnung erfolgt, rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab. Sie brauchen dann die Reparaturkosten nicht vorzuschießen und die Unfallregulierung wird beschleunigt.

Ist der Schädiger im Ausland versichert und ereignet sich der Unfall in Deutschland, dann melden Sie den Schaden an:

Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Fax: 040 334404-00

gruene-karte.de

Notieren Sie die Daten aus der Grünen Karte des Unfallverursachers, wenn möglich kopieren Sie diese oder fotografieren Sie diese mit einer Fotokamera. In jedem Falle notieren Sie die Versicherungsnummer. Das Deutsche Büro Grüne Karte beauftragt ein Versicherungsunternehmen, das den Schaden nach deutschem Recht reguliert. Sofern die Daten des Versicherungsnehmer, des Halters und des Fahrers nicht identisch sind, notieren Sie sich auch bitte die Daten des Fahrers.

Wenn die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht festgestellt werden kann, weil dieser sich beispielsweise unerlaubt vom Unfallort entfernt hat oder wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, wenden Sie sich an den Verein Verkehrsopferhilfe e. V.

Achtung: Bei Unfallflucht ersetzt die Verkehrsopferhilfe nicht die Schäden am Fahrzeug, sondern ausschließlich Personen- und sonstige Schäden.

Verkehrsopferhilfe

Barmenia-Ansprechpartner
Schadenmeldung

Kfz-Versicherung

Tel.: 0202 438-3980

Motorcare Service

Tel.: 0202 438-3771

schaden@barmenia.de

Kfz-Schadenservice

Tel.: 0202 438 44444

Europaweiter 24-Stunden-Service bei Unfall und Pannen.

Wichtig
Gut zu wissen

Melden Sie jeden Schaden, bei dem in Verbindung mit Ihrem Fahrzeug ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist.

Wir prüfen für Sie in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, egal ob Sie Verursacher sind oder Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

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