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Telematikinfrastruktur

Die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) sind Teil der Telematikinfrastruktur (TI) - die zentrale Plattform für digitale Gesundheitsanwendungen in Deutschland.

Die E-Health Anwendungen ermöglichen eine sichere und schnelle Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens. Hierdurch sollen Informationen zum Patienten schneller und einfacher verfügbar sein und die medizinische Versorgung somit verbessert werden.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Speicherort für behandlungsrelevante Informationen. In der ePA können unterschiedliche medizinische Dokumente gespeichert werden:

  • Arztbriefe
  • Befunde
  • Laborergebnisse
  • Röntgenbilder
  • Medikationspläne
  • Therapieempfehlungen
  • Zahn-Bonusheft
  • Mutterpass
  • Impfausweis

Durch die Verfügbarkeit von relevanten Daten kann die medizinische Behandlung verbessert und aufwendige Informationsbeschaffung sowie Vorgespräche vermieden werden. Auch können Doppeluntersuchungen umgangen werden. Nicht nur die Leistungserbringer bekommen einen ausführlichen Einblick in Ihre Gesundheitshistorie, auch Sie erhalten Transparenz über Ihre eigene Gesundheit.

Wichtig: Sie haben die volle Kontrolle über die Daten in der ePA. Dies bedeutet, dass Sie immer entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden und für welchen Leistungserbringer diese zur Verfügung stehen.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das E-Rezept ist eine digitale Alternative zum klassischen Papierrezept. Verordnungen von Arzneimitteln können somit komplett digital erfolgen und sind für den Versicherten mit Hilfe der E-Rezept App einfach einzusehen und einzulösen.

In der Apotheke kann das Rezept dann durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (nur für gesetzlich Versicherte relevant) eingelöst werden. Alternativ kann auch die E-Rezept-App der gematik auf dem Smartphone genutzt werden oder ein in der Arztpraxis ausgedruckter QR-Code.

Gesetzlich Versicherte erhalten seit Januar 2024 ausschließlich digitale Rezepte. Privatversicherte hingegen erhalten zunächst weiterhin klassische Papierrezepte, da hier andere Anforderungen bestehen. Sie können zum Beispiel selbst entscheiden, ob sie die Kosten geltend machen oder mit Blick auf eine Beitragsrückerstattung nicht sofort einreichen. Diese Entscheidungsmöglichkeiten sind bei E-Rezepten aktuell noch nicht möglich. Es wird bereits daran gearbeitet, auch die komplexeren Prozesse für Privatversicherte technisch abzubilden.

Krankenversichertennummer (KVNR)

Die Krankenversichertennummer ermöglicht Privatversicherten den Zugang zur Telematikinfrastruktur und ist die Grundlage für die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen. Damit Privatversicherte bspw. die ePA oder das E-Rezept nutzen können ist eine solche KVNR notwendig. Die Krankenversichertennummer ermöglicht eine eindeutige Identifizierung der Versicherten und ist lebenslang gültig.

Online Check-In

Mit dem Online Check-In können sich Privatversicherte kartenlos und ohne weiteren Aufwand in der Arztpraxis anmelden. Durch das Scannen eines durch die Praxis bereitgestellten QR-Codes, werden die KVNR und die Stammdaten eines Privatversicherten an die Arztpraxis übermittelt. Die Daten werden auf sicherem Weg an die Praxis übertragen und die manuelle Eingabe der Daten entfällt.

Digitale Identität (GesundheitsID)

Die GesundheitsID ist eine digitale Identität im Gesundheitswesen. Mit der GesundheitsID können Sie sich zukünftig sowohl online als auch in Arztpraxen ausweisen. Über das Smartphone ermöglicht die GesundheitsID den Zugang zur elektronischen Patientenakte und zu anderen Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (z. B. E-Rezept).

Wann sind die Services für mich verfügbar?

Die Barmenia bietet zum heutigen Tag noch keine der digitalen Services der Telematikinfrastruktur an. Wir arbeiten aktuell an der technischen und rechtlichen Umsetzung der Services und informieren Sie, sobald diese für Sie verfügbar sind. Wann genau dies der Fall sein wird, ist heute noch unklar.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Elektronische Patientenakte

Die Barmenia bietet aktuell keine ePA an. Sobald die ePA zur Verfügung steht, erhalten Sie weitere Informationen.

Nein. Die Bereitstellung der ePA erfolgt durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Die im Digitalgesetz beschlossene "ePA für alle" sieht ab Januar 2025 vor, dass automatisch eine ePA angelegt wird, solange hiergegen nicht widersprochen wird. Die "ePA für alle" muss angelegt werden, sobald die Barmenia eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellt. Zum aktuellen Zeitpunkt bietet die Barmenia keine ePA an.

Aktuell bietet die Barmenia noch keine elektronische Patientenakte an. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit noch offen. Ein hiergegen gerichteter Widerspruch ist aktuell daher nicht erforderlich und kann zum derzeitigen Zeitpunkt keinerlei Wirkung entfalten. Aber keine Sorge: Sollte zukünftig eine ePA auch für Barmenia-Privatversicherte eingeführt werden, erhalten Sie hierüber rechtzeitig vorab eine Information. Selbstverständlich können Sie dann entscheiden, wie der Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten erfolgen soll. Und sollten Sie auch dann noch keine ePA wünschen, erhalten Sie rechtzeitig vor einer Einführung detaillierte Informationen dazu, wie Sie einen Widerspruch einlegen können und was dann zu tun ist. Bis dahin wird die Barmenia keine ePA für Sie anlegen.

Sie können selbst entscheiden, welche Informationen in Ihrer ePA zu finden sind und wer neben Ihnen Zugriff auf diese Daten hat. Die Zugriffsrechte können Sie individuell für behandelnde Praxen einstellen und bei Bedarf jederzeit anpassen.

Die Barmenia hat keinen Zugriff auf Ihre Daten in der ePA.

E-Rezept

Fragen Sie in der Apotheke oder in Ihrer Arztpraxis nach einem Ausdruck des E-Rezeptes. Reichen Sie diesen Ausdruck des Rezeptes mit der Quittung aus der Apotheke ein.

Als Alternative zum Ausdruck des E-Rezeptes, können Sie auch ein Bildschirmfoto aus der E-Rezept App einreichen. Auch hier wird zusätzlich eine Apothekenquittung benötigt. Bitten Sie die Apotheke auf der Quittung Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname) zu ergänzen.

KVNR

Die KVNR ist die Voraussetzung für die Nutzung der ePA, des E-Rezeptes sowie weiteren Services der Telematikinfrastruktur. Ohne eine KVNR ist die Nutzung dieser Services nicht möglich. Darüber hinaus wird die KVNR für das Implantateregister benötigt.

Wenn Sie bei der Barmenia vollversichert sind, melden Sie sich telefonisch oder schriftlich für die Beantragung der KVNR bei dem Barmenia-Kundenservice. Über den weiteren Ablauf werden Sie anschließend schriftlich informiert.

Nein, ihre Versicherungsnummer bei der Barmenia wird bestehen bleiben.

Privatversicherte sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht verpflichtet eine KVNR zu besitzen. Sollten Sie die Services der TI jedoch in Anspruch nehmen wollen, ist dies unumgänglich.

Sonstiges

Das Implantateregister ermöglicht eine zentrale und bundesweite Registrierung der Implantate, zur Sicherheit, Qualität und Verbesserung der medizinischen Versorgung. Dadurch sollen Komplikationen mit Implantaten identifiziert und betroffene Personen schneller informiert werden.

Das Implantateregister wird sukzessive ausgebaut und startet zunächst mit der Registrierung von Brustimplantaten.

Hierfür ist eine KVNR zwingend notwendig. Sollten Sie zeitnah ein Brustimplantat erhalten und Fragen in Bezug auf das Implantateregister haben, melden Sie sich gerne.

Ab sofort können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende im digitalen Organspende-Register dokumentieren. Die Eintragung in das zentrale elektronische Verzeichnis ist freiwillig, kostenlos und kann darüber hinaus jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

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